Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Aufträge zwischen Patrizia Patz im Nachfolgenden auch Auftragnehmer, kurz AN genannt, und dem Kunden, auch Auftraggeber, oder nachfolgend AG genannt.
Jedem Auftrag werden die nachfolgend aufgeführten Auftragsbedingungen zu Grunde gelegt. Der AG verpflichtet sich mit der Annahme des Auftrages durch Rücksendung der Auftragsunterlagen, diese allgemeinen Auftragsbedingungen zu lesen, und zu akzeptieren. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die AGB als angenommen. Die Geschäftsbedingungen sind auch dann gültig, wenn der Auftraggeber diese Vertragsbedingungen nicht gelesen hat. Ausschlaggebend für die Akzeptanz hierbei ist die Rücksendung der Auftragsunterlagen.
[1] ALLGEMEINES
Diese Bedingungen sind fester Bestandteil jedes einzelnen Vertrages und sind stets in Schriftform festzuhalten.
Der Geltung anderer Bedingungen des AG wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, haben keine Gültigkeit. Dieser Umstand betrifft auch Kooperationspartner, die mit uns zusammenarbeiten.
[2] AUFTRAGSGEGENSTAND
Im Rahmen der Tätigkeit von Patrizia Patz werden folgende Leistungen angeboten:
1.) Trainings/Seminare/Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung
2.) Trainings/Seminare/Workshops zur Teambildung und Teamentwicklung
3.) Unternehmensberatung
4.) Konzeptentwicklung
5.) Coachingleistungen zu verschiedensten Themen.
6.) Vorträge, Key-Notes
Alle Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen in den verschiedenen Fachgebieten durchgeführt, z.T. in Zusammenarbeit mit einem aus kompetenten Partnern bestehenden Netzwerk. Die Tätigkeiten, welche Patrizia Patz für die Kunden im Einzelnen ausführt, werden separat in jedem Auftrag aufgeführt.
[3] ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
Der Vertrag zwischen AN und dem AG kommt nur dann zustande, wenn er in Schriftform abgeschlossen wurde. Mündliche oder telefonische Verträge und Zusicherungen sind nur schwebend wirksam, solange keine Bestätigung in Schriftform vorliegt.
[4] RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Bei Leistungen gem. 1. und 2. (Trainings/Seminare /Workshops) und 6. (Vorträge, Key-Notes) gilt folgendes:
Ein Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Termin: keine Berechnung von Stornokosten
Ein Rücktritt bis 4 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 25 % des Honorars
Ein Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Termin: Berechnung von 50 % des Honorars
Bei Rücktritt weniger als zwei Wochen vor dem Termin oder Nichterscheinen wird das volle Honorar berechnet.
Es besteht jedoch in jedem Fall die Möglichkeit, ohne Berechnung von Stornokosten einen Ersatzteilnehmer zu stellen oder das Seminar zu einem späteren Termin nachzuholen (bezahlte Stornogebühren werden dann von der Seminargebühr abgezogen).
Für Leistungen gem. 3., 4. und 5. aus § 2 gilt: der AG kann binnen einer Frist von 7 Tagen nach Auftragserteilung unter schriftlicher Anzeige vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin vertraglich fixierten, vorgenommenen Tätigkeiten hat der AG ordnungsgemäß zu bezahlen.
Darüber hinaus ist das Honorar auch dann zu bezahlen, wenn der AG den Auftrag storniert oder – auch aus zwingenden Gründen – seinen Termin absagt. In diesem Falle wird ein Ersatztermin vereinbart, evtl. entstehende Zusatzkosten sind extra zu tragen.
[5] EINGEREICHTE UNTERLAGEN
Vom AG eingereichte Unterlagen, die für den Auftrag notwendig sind, werden vertraulich behandelt und auf Wunsch nach Beendigung des Auftrags wieder zurück geschickt.
[6] URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHTE
Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, über sämtliche für den Auftrag erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die für die von ihm gelieferten Unterlagen bestehen, zu verfügen. Ebenso verhält es sich, bei Produkten, Dienstleistungen und dergleichen, die der AG innerhalb seines Auftrages, sowie im Internet und anderer Medien, erwähnt und anbietet.
Weder AN, noch der Kooperationspartner, können hierfür in Anspruch genommen werden, wenn sich herausstellt, dass der AG nicht, wie von ihm versichert, der Urheber und Eigentümer der Unterlagen ist.
Die von Patrizia Servidio erstellten Konzepte sind deren Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Konzepte und alle Mediaprodukte bleiben ferner bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Patrizia Servidio. Sie handelt stets im Sinne der gültigsten Fassung des UrhG.
[7] ZEITRAUM DER ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN / AUFTRAGSERFÜLLUNG
Aufträge werden in der Reihenfolge des Eingangs, jedoch innerhalb einer bestimmten Frist abgewickelt. Die Frist wird dabei pro Auftrag mit dem AG separat ausgehandelt. Hat der AG den Verzug der ordnungsgemäßen und reibungslosen Abwicklung seines Auftrages zu verantworten, können weder AN, noch Kooperationspartner hierfür in Anspruch genommen werden.
Der AN sichert dem AG zu, alle in seinem Auftrag bestellten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, sowie einwandfrei zu erbringen. Der AN kann jedoch nicht garantieren, dass das Leistungsziel erfüllt wird. Dies ist abhängig von den Voraussetzungen, welche der AG mitbringt.
Aufgaben die nicht unmittelbar vom AN durchgeführt werden, liegen im alleinigen Ermessen des jeweils ausführenden Organs. Handelt dieses Organ fahrlässig, vorsätzlich, oder liefert fehlerhaft, kann der AN hierfür nicht in Anspruch genommen werden. Versäumt ein Fremdlieferant angesetzte Fristen, kann der AN ebenfalls nicht dafür in Anspruch genommen werden. In diesem Fall gelten die AGB des Fremdlieferanten.
[8] ZAHLUNGSVERKEHR
Je nach Auftragsgegenstand wird das Honorar bzw. Teile des Honorars zu verschiedenen Zeiten während der Auftragserfüllung fällig. Fällige Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zu begleichen. Befindet sich ein AG im Zahlungsverzug, kann der AN den ordentlichen Inkassoweg eingehen. Ferner hat der AN in einem solchen Falle das Recht, die Ausarbeitung bis zur endgültigen Bezahlung zurückzuhalten. Alle erstellten Konzepte und Mediaprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des AN.
[9] TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Die vom AN angebotenen Beratungen, Coachings und Seminare beinhalten Wissensvermittlung und Selbsterfahrung in unterschiedlicher Tiefe, stellen aber keinen Ersatz für psychologische, psychiatrische oder medizinische Therapie dar. Für die physische und psychische Eignung zur Teilnahme ist der AG selbst verantwortlich. Eine Haftung des AN für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen. Der AG trägt zu jeder Zeit die volle Verantwortung für sich Selbst und sein Wohlergehen. Es gelten zusätzlich die Hinweise für die Teilnahme an Trainings.
[10] HAFTUNG
Der AN haftet nur dann auf Schadensersatz, wenn er sich fahrlässig im Verzug befindet, Nicht- oder Schlechterfüllung begeht, und der Umstand unter Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit eingegangen wird. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicher- und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
[11] GARANTIEAUSSCHLUSS
Der AN übernimmt bei keinem Auftrag eine Erfolgsgarantie. Er handelt stets nach bestem Wissen und Gewissen und arbeitet nach gültigen Richtlinien und auf dem technisch neuesten Stand.
Der AN kann somit nicht für ausbleibenden oder mangelhaften Erfolg, bzw. Resonanz verantwortlich gemacht werden.
[12] DISTANZIERUNGSERKLÄRUNG
Die Leistungen des AN beruhen auf fundierten und vielfach erprobten Methoden und wissenschaftlichen Grundlagen – nicht auf Ideologie und Sektenkult. Deshalb distanziert sich der AN entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Der AN erklärt, dass seine Leistungen nicht auf einer Methode von L. Ron Hubbard und/oder einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode basieren.
[13] NEBENABREDEN UND SCHRIFTFORM
Änderungen, und / oder Ergänzungen zum vorliegenden Vertrag, einschließlich etwaiger Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klauseln bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
[14] INTERNA / DATENSCHUTZ
Die Daten des AG werden im Rahmen des Datenschutzgesetzes beim abgespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht bzw. nur mit Einwilligung des AG. Beide Vertragsparteien, sowie in den jeweiligen Auftrag involvierten Partner verpflichten sich, jeglichen Internas nicht an Dritte weiterzugeben. Hier gilt zusätzlich die Datenschutzerklärung.
[15] GERICHTSSTAND / ANDWENDBARES RECHT
Durch die Herausnahme einzelner Vertragspunkte, oder den Ersatz solcher, bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt, und verlieren weder einzeln noch insgesamt an Wirkung. Der Erfüllungsort und ausschließliche Gerichtsstand für beide Parteien ist Fürstenfeldbruck, und die hierfür zuständigen Gerichte. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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